Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte KlientInnen,
Sie sind nicht nur KlientInnen sondern auch VertragspartnerIn im geschäftlichen Sinne. Bitte lesen Sie sich bei Gelegenheit meine AGB's durch. Mir ist es wichtig, dass Ihnen der Rahmen unserer Zusammenarbeit klar ist.
Hinweise
Mein Angebot besteht aus
- Psychotherapie, Paartherapie, Sexualtherapie
- Beratung (Coaching), Supervision f. Einzelpersonen & Teams, Elternberatung (jedoch keine Beratung § 95 Abs. 1a AußStrG)
- Gruppenpsychotherapie | Psychodrama (derzeit nicht angeboten)
- Musiktherapie (eigenverantwortlich - derzeit nicht angeboten)
Die rechtliche Grundlage für die Ausübung meiner Tätigkeit:
- als Psychotherapeut ist das Psychotherapiegesetz. (BGBl.Nr. 361/1990 ST0151),
- für musiktherapeutische Tätigkeit ist es das Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz – MuthG).
Wichtig: Ich bin kein Arzt /Psychiater, daher keine Verabreichung von Medikamenten, kein Psychologe (Test, Waffen, Führerschein) und ich bin auch nicht berechtigt, Gutachten oder Berichte für Sie zu erstellen.
AGB für Einzelberatung und -psychotherapie
- Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und für eine erste Zielvereinbarung. Bringen Sie bitte bei Gelegenheit alle relevanten psych.Befunde mit. (z.B. Entlassungsbestätigung vom Krankenhaus, Diagnose, Befunde von psycholog. Untersuchungen) Sie benötigen keine ärztliche Überweisung für ein Erstgespräch. Dauer: wie eine normale Therapiestunde 50 Minuten und ist eine bezahlte Arbeitseinheit. Sie haben auch die Möglichkeit zu einem kostenlosen Kurzgespräch (15 Min.)
- Termine werden gemeinsam vereinbart, für weitere Termine (besonders nach Urlaubszeiten oder Pausen) kommen Sie bitte selbst auf mich zu. Psychotherapie baut auf Regelmäßigkeit und verbindlichem Umgang miteinander auf.
- Für die Terminabsage gilt die branchenübliche 48 Stunden Regel, dh. rechtzeitig und spätestens zwei Tage vor vereinbarten Terminen sollte abgesagt werden. Nur dann ist die Absage kostenfrei. Bei sehr kurzfristiger Absage, gleich aus welchen Gründen ist die Stunde zu verrechnen. Nutzen Sie zur Absage Telefon und SMS.
- Die Rechnungslegung erfolgt ca. alle 10 Stunden, Sie erhalten eine einreichfähige Honorarnote von mir. Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit. Therapiekosten sind einkommensabhängig als Mehrbelastung steuerlich absetzbar. (als pdf hier downloaden)
- Bei Entfall durch meine Abwesenheit informiere ich Sie rechtzeitig und Sie erhalten kurzfristig einen Ersatztermin.
- Das Therapieende kündigen beide Seiten rechtzeitig an, so dass Zeit für einen geordneten Abschluss oder eine Übergabe an andere ProfessionistInnen bzw. Einrichtungen bleibt. Für einen geordneten Abschluss bereite ich mich gerne gründlich vor und fasse unsere Arbeit nochmals zusammen.
- Über die geltenden Tarife informiere ich im Erstgespräch und durch einen Aushang in der Praxis. In der Regel gilt Überweisung am Ende des laufenden Monat als vereinbart. Das Erstgespräch ersuche ich unmittelbar danach zu überweisen.
- Mit der Terminvereinbarung zu einer Therapie- oder Beratungseinheit entsteht ein mündlicher Vertrag, der Sie als KundIn verpflichtet, das vereinbarte Honorar ohne Abzug und ohne Verzögerung zu bezahlen. Ausnahme: Rechtzeitige Absage.
- Im vereinbarten Stundenhonorar inbegriffen sind: Rechnungslegung, das Erstellen von Terminsammelbestätigungen, Rechnungskopien und Zeitbestätigungen soferne diese während der laufenden Therapie bei mir angefordert wird. Abschließende Zusammenfassungen gebe ich aus Verschwiegenheitsgründen nur mündlich und persönlich. Ich bin nicht befugt, Gutachten zur Verwendung vor Gericht oder anderen Behörden zu erstellen.
- Für Einzelbehandlungen gleich ob Psychotherapie oder Beratung (Coaching) gilt selbstverständlich immer die Schweigepflicht.
- Gerichtsstand für die Angelegenheiten der Praxis Martin Geiger, Hauptplatz 18/2/4 ist Mistelbach.
- Kommen längere Zeit keine Termine zustande (>6 Wochen) und ist dies nicht ausdrücklich gemeinsam vereinbart, so gilt die Therapie als abgebrochen. Im Falle von Kassenplätzen (Jugendliche) oder REHA Plätzen erfolgt dann die Abmeldung bei der NÖGPV.
- Für KlientInnen, die entweder als Jugendliche oder als RehabgeldbezieherInnen zu mir kommen und somit einen Kassenplatz haben, gibt es ein eigene Rahmenbedingungen.
Stand Dezember 2014 - Änderung am 27.12.2015 (II /Punkt 13) - Änderung am 8.10.2016 I/ Punkt 12 - geringfüg. Änderungen 29.1.2018; Ergänzungen am 4.1.2021 (Punkte 11.-13.); aktualisiert 27.11.2021, aktualisiert 4.2.2023, akt. 24.6.2023